Event- und Schutzkonzept
SARS-CoV-2 / Covid-19
14. LILA LOGISTIK Charity Bike Cup 2020
- Datum: 4. Oktober 2020
- Ort: Ditzingen-Heimerdingen
- Start/Ziel: Sportgelände Weissacher Straße Ditzingen-Heimerdingen
Weissacher Str. 44, 71254 Ditzingen-Heimerdingen - Zeitplan:
- Samstag, 3. Oktober 2020
- 15:00 – 19:00 Uhr Startnummernausgabe LILA RACE & LILA TOUR
- Sonntag, 4. Oktober 2020
- 07:30 – 09:30 Uhr Startnummernausgabe LILA RACE
- 09:30 Uhr Startaufstellung LILA RACE
- 10:00 – 13:00 Uhr LILA RACE
- 11:00 – 14:00 Uhr Startnummernausgabe LILA TOUR
- 13:00 – 14:30 Uhr PAUSE
- 14:30 Uhr Startaufstellung LILA TOUR
- 15:00 – 18:00 Uhr LILA TOUR
- Samstag, 3. Oktober 2020
- Teilnehmer: begrenzt auf 500 Teilnehmer / LILA RACE / LILA TOUR
- Zuschauer: keine Zuschauer auf dem Veranstaltungsgelände
- Bewirtung: keine
- Infostände: keine
- Bühne: keine
- Präsentation: keine
- Duschen: keine
- Umkleiden: keine
- Tombola: keine
Zum Schutz unserer Teilnehmer und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzmaßnahmen und Hygieneregeln einzuhalten.
- Allgemeine Informationen zur Voraussetzungen der Teilnahme
- Alle Teilnehmer/Innen erklären vorab durch Unterschrift die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen. Gleiches gilt für eine Erklärung, dass sie/er in den letzten 14 Tagen vor dem Austragungstermin keinen bewussten Kontakt zu positiv COVID-19 getesteten Personen hatte. Ebenso bestätigt der Unterzeichnende, dass er gesund und bei bester Gesundheit ist.
- Sollten Krankheitssymptome irgendwelcher Art (Husten, Schnupfen usw.) bei Sportlern bestehen, müssen diese der Veranstaltung fern bleiben. Eine kostenfreie Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist für diesen Fall gewährleistet.
- Die Teilnehmer erhalten vorab per eMail einen detaillierten Plan bezüglich der An- und Abreise, des Aufenthaltes sowie aller damit in Verbindung stehenden Abläufe (Hygienekonzept, Vorbereitung zum Start, Startnummernausgabe usw.). Diese stehen ebenfalls auf der Veranstaltungshomepage zur Verfügung und werden über alle Kanäle des Veranstalters kommuniziert.
- Per Unterschrift wird unter gesundheitlichen Aspekten auf alle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter verzichtet. Nicht eingeschlossen sind Schadenersatzansprüche, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen.
- Sportler aus Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes sollten Ihre Teilnahme vorab mit ihrem Hausarzt besprechen.
- Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmern die Nutzung der Corona Warn App der Bundesregierung.
- Allgemeine Bestimmungen
- Die Organisation soll mit möglichst geringem Aufwand verbunden sein.
- Benennung eines Corona-Verantwortlichen:
Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz
Name: Patrick Betz Tel. / E-Mail: 0151 43118949 / p.betz@radsportakademie.de - Möglichst geringer Personal-Aufwand für Absperrung, Streckenausschilderung, Race Office, etc. und geringe Anzahl an Helfern (Auf- und Abbau) sowie Streckenposten.
- Möglichst große zeitliche Entzerrung kritischer Bereiche/Abläufe (z.B. Ausgabe Startunterlagen).
- Der Sanitätsdienst und Rennarzt sind notwenig.
- Auf dem Veranstaltungsgelände wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen für alle Personen während der gesamten Dauer der Veranstaltung vorgeschrieben.
- Abseits des Sportbetriebs wird, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen im Rahmen der allgemeinen „AHA Regeln“ vorgeschrieben.
- Bei Toiletten wird der Zugang so begrenzt, dass ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann.
- Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten werden in großzügigem Umfang bereit gestellt.
- Die Teilnehmerlenkung erfolgt nach dem „Einbahnstraßen-Prinzip“.
- Das Veranstaltungsgelände wird komplett abgesperrt und ist nur für angemeldete Teilnehmer vor dem Start des jeweiligen Events zugänglich. Nach der Zieldurchfahrt ist kein erneuter Zugang zum Veranstaltungsgelände möglich. Die Teilnehmer werden aktiv dazu aufgefordert die Strecke/ den Zielbereich nach dem Ende des Events schnellst möglich zu verlassen.
- Das Veranstaltungsgelände ist für sonstige Zuschauer/Besucher während der gesamten Dauer der Veranstaltung gesperrt.
- Auf jegliche zuschauergenerierende Werbung (Plakate, Anzeigen, Bauzaunbanner, Werbung an den Ortseingängen, City Light Plakate, ect.) wird verzichtet.
- Eine Kinderrunde findet nicht statt, da diese in der Vergangenheit den größten „Publikumsmagneten“ dargestellt hat.
- Eine Siegerehrung findet nicht statt.
- Eine Präsentation der Teams findet nicht statt.
- Lageplan / Teilnehmerlenkung
Die Teilnehmer betreten in der Regel 2 Mal das Veranstaltungsgelände bei der Abholung der Startunterlagen und zur Startaufstellung.- Abholung der Startunterlagen
Die Ausgabe erfolgt in der Sporthalle Weissacher Straße. Der Zugang erfolgt über den Eingang an der Ostseite des Gebäudes. Für jedes Team á 50 Startern steht eine eigene Ausgabestelle zur Verfügung (insgesamt 20 Stück). Der Zutritt zur Anmeldung wird durch einen Ordner überwacht. Vor den Ausgabestellen befinden sich Abstandsmarkierungen auf dem Boden. Der Ausgang der Anmeldung erfolgt über den Hauptausgang auf der Südseite des Gebäudes. Das Veranstaltungsgelände wird anschließend über die Treppen an der Ostseite des Vorplatzes wieder verlassen.
Die Abholung der Startunterlagen ist bereits am Samstag den 3. Oktober 2020 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr möglich. Alternativ ist die Abholung am Sonntag den 4. Oktober 2020 in der Zeit von 07:00 Uhr bis 09:30 Uhr für die Teilnehmer des LILA RACE und in der Zeit von 11:00 – 14:30 Uhr für die Teilnehmer der LILA TOUR möglich. - Startaufstellung
Der Zugang zur Startaufstellung erfolgt über die Rampe an der Ostseite des Veranstaltungsgeländes. Die Startaufstellung wird erst 30 Minuten vor dem jeweiligen Start (LILA RACE & LILA TOUR) geöffnet. Die Teilnehmer erhalten vorab per eMail detailliete Informationen bezüglich des Ablaufs und der Startreihenfolge. Diese Informationen stehen ebenfalls auf der Veranstaltungshomepage zur Verfügung und werden über alle Kanäle des Veranstalters kommuniziert. Der Zugang ist nur für angemeldete Teilnehmer mit aufgesetzter Mund-Nasen-Bedeckung möglich und wird von Ordnern überwacht. Für die einzelnen Teams (10 Stück) stehen ausreichend große und markierte Sammelbereiche zur Verfügung. Die Teams werden in der vorab festgelegten Startreihenfolge auf die Weissacher Straße in Richtung START geleitet. - Zielankunft
Die Teilnehmer durchfahren nach dem Absolvieren der geforderten Strecke das Ziel auf der Weissacher Straße. Ein erneuter Zugang zum Veranstaltungsgelände ist nach dem Event nicht mehr möglich. Die Teilnehmer sind dazu gehalten den Bereich schnellst möglich zu verlassen. Die Teilnehmer werden vorab per eMail über die Modalitäten informiert. Diese stehen ebenfalls auf der Veranstaltungshomepage zur Verfügung und werden über alle Kanäle des Veranstalters kommuniziert.
- Abholung der Startunterlagen
- Ablauf LILA RACE
Die finale Startaustellung erfolgt auf der Weissacher Straße in den entsprechenden Teams á maximal 50 Teilnehmern. Die Teams gehen im Abstand von 2 Minuten auf die Strecke. Das Rennen wird bei der 1. Zieldurchfahrt nach der ersten von insgesamt 4 Rennrunden bei START/ZIEL auf der Weissacher Straße gestartet. Ein „Halt“ und die Bildung eines großen Fahrerfeldes findet nicht statt. Es werden 3 „Rennrunden“ gefahren. Für jeden Teilnehmer wird die „Nettozeit“ erfasst und hiermit ein Ergebnis erstellt. Die Teilnehmer erhalten Online-Urkunden. Eine Siegerehrung findet nicht statt. - Ablauf LILA TOUR
Die Startaustellung erfolgt auf der Weissacher Straße in den entsprechenden Teams á maximal 50 Teilnehmern. Die Teams gehen im Abstand von 2 Minuten auf die Strecke. Ein „Halt“ und die Bildung eines großen Fahrerfeldes findet nicht statt. Es werden 3 Runden gefahren. Die Teilnehmer erhalten Online-Urkunden über die Teilnahme. - Hygienekonzept
Die Verantwortung zur Einhaltung der Hygienevorschriften liegt beim Veranstalter. Der Veranstalter kann diese Pflichten an Dritte, insbesondere an weitere Sportanbieter, übertragen; seine Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vorgaben bleibt davon unberührt.- Grundsätzliche Maßnahmen:
- Wir stellen den Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen sicher.
- Personen mit offensichtlichen Atemwegs-Symptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Veranstaltungsgelände fern.
- Bei Verdachtsfällen wird der Zugang zum Veranstaltungsgelände verwehrt.
- Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 2 m
- Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Abstandsregeln
- Anbringen von Bodenmarkierungen vor Empfangs- und Informationsschaltern und in Wartebereichen, Markieren von Bewegungsbereichen der Teilnehmer
- Aushang Hinweisschilder
- Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
- Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Sicherstellung, dass Mitarbeiter/-innen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen
- an Arbeitsplätzen und in Situationen, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist (z.B. Ausgabe Startunterlagen), werden vorrangig keine Mitarbeiter/-innen mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma eingesetzt
- Schulung der Mitarbeiter/-innen über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen- Bedeckung
- Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter/-innen
- Nutzung von ausschließlich personenbezogenen Schutzausrüstungen
- Bereitstellung von PSA in besonders gefährdeten Arbeitsbereichen
- Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
- Personen mit entsprechenden Symptomen werden unverzüglich dazu aufgefordert, das Veranstaltungsgelände zu verlassen.
- Die betroffenen Personen werden dazu aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.
- Handhygiene
- Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
- Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Handdesinfektion in rückwärtigen Bereichen
- Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene und Schulung der Mitarbeiter zur richtigen Nutzung und Entsorgung von Einweghandschuhen
- Bereitstellung von hautschonender Seife
- Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung
- Bereitstellung von Einweghandschuhen
- Steuerung und Reglementierung des Teilnehmerverkehrs
- Anbringen von Bodenmarkierungen vor der Anmeldung und in Wartebereichen
- Steuerung von Eintritt und Austritt durch Ordner
- Sichtkontrolle der maximalen Teilnehmerzahl in der Anmeldung
- Arbeitsplatzgestaltung in der Anmeldung
- Die Ausgabe der Startunterlagen wird so gestaltet, dass Mitarbeiter/-innen ausreichend Abstand zu den Teilnehmern halten können (mind. 2 m)
- Personenbezogene Verwendung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln
- Bereitstellung von Schutzhandschuhen
- Regelmäßige Reinigung der Ausgabefläche nach jeder Ausgabe
- Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Hygiene- und Abstandsregeln
- Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
- Aushang Hinweisschilder auf dem Eventgelände
- Aktive Kommunikation der Präventions- und Schutzmaßnahmen
- Unterweisung der Führungskräfte
- Kontrolle der Einhaltung des Hygienekonzepts
- Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen
- Belüftung der Anmeldung
- Aushang der Hygieneregeln auf dem gesamten Veranstaltungsgelände
- Daueröffnung nicht selbsttätig öffnender Türen
- regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und –griffe, Handläufe, ect.)
- Maßnahmen für den Sportbetrieb:
An der Verpflegungsstelle auf der Strecke werden nur Getränke (in Fässern) angeboten. Beim Essen werden wir auf „offene“ Speisen verzichten und ausschließlich Bananen und verpackte Energie-Riegel anbieten. Auch hier wird auf die notwendige Abstandsregelung geachtet werden.
- Grundsätzliche Maßnahmen:
- Datenerhebung
- Zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung und für mögliche Versicherungsansprüche werden die Kontaktdaten der Teilnehmer der Veranstaltung dokumentiert. (die Teilnahme setzt eine schriftliche Einverständniserklärung voraus). Es werden keine Gesundheitsdaten erfasst. Die Listen werden mindestens 14 Tage aufbewahrt.
- Die registrierten Teilnehmer erhalten ein Kontrollband zur Sichtkontrolle der Registrierung. Die Kontrollbänder sind für das LILA RACE und die LILA TOUR verschieden
- Teilnahmeverbot
- Für Ansteckungsverdächtige Personen besteht ein Teilnahmeverbot zur Veranstaltung, dieses gilt für Personen,
- die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, nemantlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten nach den geltenden rechtlichen Vorschriften
- Das Verbot gilt nicht, sofern dessen Einhaltung im Einzelfall unzumutbar oder ein Zutritt oder eine Teilnahme aus besonderen Gründen erforderlich und durch Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für Dritte soweit wie möglich minimiert ist.
- Für Ansteckungsverdächtige Personen besteht ein Teilnahmeverbot zur Veranstaltung, dieses gilt für Personen,
- Regelungen für den öffentlichen Raum
- Auf Basis der Risikobewertung von Herrn Werner (BbVs, siehe Anhang) werden innerorts entlang der Strecke Hinweisschilder zur Einhaltung der Abstandsregeln in regelmäßigen Abständen platziert.
- Auf den Flächen, welche unmittelbar an das Start/Ziel Gelände angrenzen, wird professionelles Sicherheitspersonal (je 2 Personen/Abschnitt) eingesetzt, welches die Einhaltung der Hygieneregeln überwacht.
- Auf der Fläche in Eberdingen findet keine Hocketse oder andere Aktivitäten statt. Hier wird ebenfalls professionelles Sicherheitspersonal (4 Personen) eingesetzt, welches die Einhaltung der Hygieneregeln überwacht.
- Die Anwohner von Heimerdingen, Hemmingen, Hochdorf und Eberdingen werden über die Gemeindeblätter und eine gesonderte Postwurfsendung über das Event und die geltenden Verhaltensregeln informiert. Es erfolgt der besondere Hinweis, dass jegliche Aktivitäten einer Eventisierung (Bewirtung, Moderation, ect.) in diesem Jahr nicht stattfinden.
- Die eingesetzten Streckenposten werden besonders auf die geltenden Verhaltensregeln sensibilisiert und wirken präventiv auf Besucher an der Strecke ein.
- Die Streckenposten innerorts werden zusätzlich mit Megaphonen ausgestattet, um noch gezielter auf Besucher einwirken zu können.
Es können im Hinblick auf die Entwicklungen im Bezug auf die Corona-Pandemie weitere Maßnahmen notwendig werden. Sollte es zu einer dramatischen Verschlechterung der Lage kommen, kann das Event in Absprache mit dem zuständigen Ordnungsamt und Gesundheitsamt ersatzlos abgesagt werden. In diesem Fall werden die Startgelder zurück bezahlt.
©Radsportakademie 2020