Vielen Dank an unsere starken Partner für den guten Zweck!
REGLEMENT – LILA RACE
REGLEMENT – LILA TOUR
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – LILA LOGISTIK CHARITY BIKE CUP 2024
EINLEITUNG
Die MA6LIA N3RA gGmbH mit Sitz in Auenwald ist Veranstalter des LILA LOGISTIK Charity Bike Cup 2024. Die MA6LIA N3RA gGmbH ist im Besitz einer BDR-Veranstalter-Lizenz und verfügt zudem über alle notwendigen Veranstalterversicherungen.
1. VORAUSSETZUNGEN
(1.1) Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat, seine Startgebühr bezahlt und im Besitz einer offiziellen Startnummer/Teilnehmernummer des LILA LOGISTIK Charity Bike Cup 2024 ist.
(1.2) Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
(1.3) Jeder Teilnehmer bestätigt bei seiner Anmeldung, dass er keinerlei leistungsfördernde Medikamente zu sich genommen hat bzw. zu sich nimmt, die auf der Verbotsliste der NADA 2024 stehen.
(1.4) Personen, die in den letzten 5 Jahren einen Dopingverstoß begangen haben oder an einem solchen beteiligt waren, sei es als aktiver Sportler oder in anderer Funktion, sind beim LILA RACE nicht startberechtigt. Dies gilt auch, wenn ein entsprechendes Dopingverfahren noch anhängig ist.
2. OBLIEGENHEITEN
(2.1) Fitness / gesundheitliche Voraussetzungen
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am LILA LOGISTIK Charity Bike Cup selbst, gegebenenfalls nach Arzt-Konsultation zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des gesamten Rennens einen Helm tragen. Der Helm muss den Ansi/Snell- bzw. den neuen TÜV-/GS-Normen oder UCI-Bestimmungen entsprechen.
(2.2.) Bekleidung
Die Teilnehmer des Charity Bike Cup müssen das ihnen übergebene Teamtrikot sichtbar während des Rennens (LILA RACE) und der Charity-Tour (LILA TOUR) tragen. Teilnehmer ohne Helm werden vom LILA LOGISTIK Charity Bike Cup ausgeschlossen.
(2.3) Anweisungen / Zuwiderhandlungen
Den in der Ausschreibung enthaltenen Hinweisen und Vorgaben, sowie den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte vor, während und nach dem Rennen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder die Disqualifizierung vorzunehmen.
(2.4) Ausschreibung / Reglement
Alle in der Ausschreibung und im Reglement (beides abrufbar unter www.charity-bike-cup.de), sowie in den Startunterlagen (erhält jeder Teilnehmer bei der Akkreditierung) ergänzenden Anweisungen, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer das Reglement und die AGB an.
(2.5) Unfallversicherung
Jeder Teilnehmer muss sicherstellen, dass er im Besitz einer gültigen Versicherung ist, welche die Folgen eines eventuellen Unfalls während der Veranstaltung deckt.
(2.6) Haftpflichtversicherung
Jeder Teilnehmer muss sicherstellen, dass er eine gültige Haftpflichtversicherung besitzt, die mögliche Schäden, welche er Dritten während des LILA LOGISTIK Charity Bike Cups zufügen könnte, deckt.
3. ABSCHLUSS DES VERTRAGES
(3.1) Rechtsverbindliche Anmeldung
Die Anmeldung, welche das verbindliche Vertragsangebot des Teilnehmers an die MA6LIA N3RA gGmbH darstellt, ist ausschließlich durch das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular der ONLINE-Anmeldung unter www.datasport.de möglich. Andere Anmeldungen können leider nicht angenommen werden.
(3.2) Jeder Teilnehmer ist für das ordnungsgemäße und vollständige Ausfüllen des Anmeldeformulars, selbst verantwortlich. Kosten, die durch falsche Informationen diesbezüglich entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
(3.3) Im Internet auf der Seite www.datasport.de kann die Startliste abgerufen werden. So ist jeder selbst verpflichtet zu überprüfen, ob er wirklich angemeldet ist.
(3.4) Doppel-Anmeldung
Jeder Teilnehmer kann nur sich selbst einmal anmelden. Anmeldungen für weitere Teilnehmer können wir leider nicht annehmen (ausgenommen Anmeldung über das Sammelformular „Gruppenanmeldung“). Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert, d.h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder Rückerstattung.
(3.5) Mindestalter
Das Mindestalter für eine Teilnahme beim LILA RACE beträgt 16 Jahre und für die LILA TOUR 10 Jahre (Teilnehmer, die am Veranstaltungstag jünger als 14 Jahre sind, dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten am Event teilnehmen). Teilnehmer die nicht Volljährig sind benötigen eine Einverständniserklärung Ihres Erziehungsberechtigten.
(3.6) Anerkennung von AGB / Reglement
Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Teilnehmer oder sein Erziehungsberechtigter durch ausdrückliches „Anklicken“ bei der ONLINE-Anmeldung die AGB und das Reglement anerkannt hat, das Startgeld beim Veranstalter eingegangen ist und er die offizielle Anmeldebestätigung (Auflistung in der Starterliste) erhalten hat.
(3.7) Nachmeldung
Nachmeldungen sind vor Ort bis eine Stunde vor dem jeweiligen Start nach Verfügbarkeit eines passenden Trikots möglich. Die Nachmeldegebühr beträgt 10,- Euro.
4. ZAHLUNG
(4.1) Überweisung: Alle Teilnehmer zahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Paypal auf das angegebene Veranstaltungskonto.
(4.2) Wird die Überweisung mangels Deckung des Kontos oder Widerruf des Teilnehmers (auch später) rückgängig gemacht, ist die MA6LIA N3RA gGmbH berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit den Kosten des Rücktritts zu belasten.
5. AKKREDITIERUNG / STARTNUMMERNAUSGABE
(5.1) Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Startnummernausgabe ausschließlich gegen Vorlage seines Personalausweises / Reisepasses.
(5.2) Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Startunterlagen können leider nicht zugesandt werden.
6. RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER
(6.1) Ein Rücktritt von der Veranstaltung ist mit einer Stornogebühr von 10,- Euro bis 31.07.2024 möglich. Ab dem 01.08.2024 wird kein Geld mehr erstattet, da die Teamtrikots in Produktion sind. Es ist eine Umschreibung des Startplatzes auf einen anderen Fahrer möglich. Die Ummeldung kostet 10€ Bearbeitungsgebühr. Die Meldegebühr wird dem Ummelder erstattet und dem Neuanmelder neu berechnet. Die interne Verrechnung muss zwischen den Teilnehmer*innen geschehen. Für die Abwicklung kontaktieren Sie bitte das Teilnehmermanagement von Datasport : eventservice@datasport.com
Bei Nicht-Erscheinen zum Event wird auf Anfrage das Startpaket kostenfrei zugeschickt. Anfragen bitte per eMail an: info@maglia-nera.de
7. AUSFALL DER VERANSTALTUNG/ NICHTANTRETEN
(7.1) Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Hotelkosten.
(7.2) Bei einem Nichtantritt des Teilnehmers verfällt jeglicher Anspruch.
8. HAFTUNG
(8.1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren einer Jedermann-Radsportveranstaltung bekannt sind und er auf eigenes Risiko und Gefahr teilnimmt. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass das Radfahren im Pulk/Feld ein erhöhtes Sturz-Risiko darstellt. Teilnehmer, welche nicht im Fahren im Feld geübt sind, sollten besondere Vorsicht walten lassen und mehr Abstand zu den anderen Teilnehmern halten.
(8.2) Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
(8.3) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
(8.4) Die MA6LIA N3RA gGmbH übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer. Sie sollten daher entsprechend versichert sein.
(8.5) Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
9. DATENERHEBUNG- UND VERWERTUNG
(9.1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden maschinell gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung des LILA LOGISTIK Charity Bike Cup verarbeitet.
(9.2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden:
- dass die in der Meldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben, sowie im Zusammenhang mit dem LILA LOGISTIK Charity Bike Cup gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch, z.B. auf der Seite des Veranstalters im Internet, veröffentlicht werden dürfen.
- sein Name, Jahrgang, Wohnort und Team in den Starter- und Ergebnislisten im Internet, in der Presse und in Aushängen publiziert werden dürfen.
- mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden, einverstanden. Eine Verpflichtung zum Kauf eines solchen Fotos besteht für den Teilnehmer nicht.
Veranstalter:
MA6LIA N3RA gGmbH
Talstraße 14
71549 Auenwald