3. OKTOBER 2026 | DITZINGEN-HEIMERDINGEN
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Reglement & AGB

Klare Regeln. Sichere Teilnahme. Alles, was für LILA RACE, LILA TOUR und die Kinder-Runden gilt – und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstaltung.

20. LILA LOGISTIK Charity Bike Cup · Samstag, 3. Oktober 2026 · Ditzingen-Heimerdingen, Start/Ziel Weissacher Straße (L 1177)

Reglement – LILA RACE

Das LILA RACE verbindet Charity- und Renncharakter. Gefahren werden 4 Runden à 19,1 km (ca. 76 km) auf dem geschlossenen Rundkurs: eine neutralisierte Runde und anschließend 3 Rennrunden.

Ablauf am 3. Oktober

  • Neutraler Start – die Teams gehen im Abstand von 30 Sekunden auf die Strecke, das letzte Team um ca. 10:09 Uhr. Alle Teilnehmer:innen fahren geschlossen in der Gruppe mit ihrem Kapitän bzw. ihrer Kapitänin.
  • Scharfer Start in 3 Startblöcken im Abstand von 1 Minute, letzter Block 10:57 Uhr. Danach sind 3 Rennrunden zu absolvieren.
  • Cut-off nach 3 gefahrenen Runden (inklusive neutraler Runde). Wer die Kontrolle bis dahin passiert hat, fährt die letzte Runde.
  • Zieleinlauf
  • Zielankunft der letzten Teilnehmer:innen – wer den Cut-off passiert hat, fährt die letzte Runde in jedem Fall zu Ende und wird gewertet.

Hinter dem letzten Fahrer bzw. der letzten Fahrerin fährt ein Schlussfahrzeug mit grüner Flagge. Es ist das Signal an die Streckensicherung, dass die Strecke wieder gequert werden darf – bitte nicht überholen und nicht dahinter weiterfahren.

Startblöcke

Die neutrale Runde geht nicht in die Zeitmessung ein. Nach der neutralen Runde stehen drei Startblöcke zur Verfügung, die unabhängig von der Teamzugehörigkeit frei gewählt werden können:

  • Startblock 1: über 36 km/h Ø-Geschwindigkeit
  • Startblock 2: 31–35 km/h Ø-Geschwindigkeit
  • Startblock 3: unter 30 km/h Ø-Geschwindigkeit

Mindestgeschwindigkeit

Die geforderte Mindestgeschwindigkeit beträgt 25 km/h, gerechnet ab dem scharfen Start um 10:55 Uhr. Die neutrale Runde bleibt dabei unberücksichtigt.

Der Cut-off um 12:30 Uhr ist die einzige Kontrolle. Wer ihn erreicht, fährt die letzte Runde in jedem Fall zu Ende und wird gewertet – auch bei einer Zielankunft nach 13:15 Uhr. Wer den Cut-off nicht erreicht, wird aus dem Rennen genommen und mit dem Schlussfahrzeug ins Ziel geführt. Eine Rückerstattung der Startgebühr erfolgt in diesem Fall nicht, auch nicht teilweise.

Pflichten & Ausrüstung

  • Helmpflicht für alle Teilnehmer:innen
  • Nur technisch einwandfreie Rennräder mit zwei unabhängig funktionierenden Bremsen
  • Das übergebene Teamtrikot ist sichtbar zu tragen
  • Mindestalter: 16 Jahre am Veranstaltungstag

Aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen

  • Lenkeraufsätze aller Art (Triathlon, Hörnchen, Deltalenker)
  • Scheibenräder
  • Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes jeglicher Art
  • Handbikes, Liegeräder, Ein- und Dreiräder
  • Bahnräder, Singlespeeds und Fixies (Ausnahme: mit Freilaufnabe und zwei unabhängigen Bremsen)
  • Packtaschen, Rucksäcke und Fahrradanhänger (Ausnahme: Trinkrucksäcke, wenn die Startnummer frei sichtbar bleibt)
  • Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder anderen zerbrechlichen Materialien
  • Flaschenhalter unter oder hinter dem Sattel
  • Kopfhörer, In-Ear-Hörer und alles, was die akustische Wahrnehmung einschränkt
  • Personen- oder teamgebundene Begleitfahrzeuge innerhalb der Streckensperrung

Altersklassen & Wertung

Einzelwertung: Es gibt eine Tages-Gesamteinzelwertung sowie Einzelwertungen je Altersklasse. Grundlage ist das Geburtsjahr (Alter am 31.12.2026).

Altersklassen LILA RACE 2026
AltersklasseGeburtsjahrAlter
Jugend m/w2011 – 201015/16 Jahre*
Junioren m/w2009 – 200817/18 Jahre
Männer / Frauen2007 – 199719–29 Jahre
Master 11996 – 198730–39 Jahre
Master 21986 – 197740–49 Jahre
Master 31976 – 196750–59 Jahre
Master 41966 – 195760–69 Jahre
Master 51956 und älterab 70 Jahre

Sind in einer Kategorie weniger als 10 Fahrer:innen gestartet, rücken diese in die nächste Altersklasse auf und werden dort gewertet.
* Minderjährige Teilnehmer:innen (Jahrgang 2008 und jünger) müssen bei der Abholung der Startunterlagen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen.

Teamwertung

Gewertet werden die besten 15 gefahrenen Zeiten eines jeden Teams – unabhängig von Alter oder Geschlecht.

Ergebnis & Zeitnahme

Die ersten 50 ankommenden männlichen und die ersten 15 ankommenden weiblichen Teilnehmer:innen der Hauptklasse werden nach Zieleinlauf gewertet, alle weiteren nach ihrer Nettofahrzeit laut Transponder. Die Wertung in den übrigen Altersklassen erfolgt nach Nettozeiten.

Reglement – LILA TOUR[ISTIK]

Die LILA TOUR hat ausschließlich Charity-Charakter – kein Rennen, keine Wertung, keine Zeitnahme. Gefahren werden bis zu 3 Runden à 19,1 km (bis 57 km). Es müssen nicht alle Runden gefahren werden.

Start & Gruppen

  • Gruppe A – ca. 28 km/h Ø-Geschwindigkeit
  • Gruppe B – ca. 24 km/h Ø-Geschwindigkeit
  • Gruppe C – ca. 20 km/h Ø-Geschwindigkeit
  • Ende der LILA TOUR

Die Gruppe kann unabhängig von der Teamzugehörigkeit frei gewählt werden. Eine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht. Die LILA TOUR wird wie das LILA RACE auf dem komplett gesperrten Rundkurs gefahren. Den Anweisungen von Streckenposten, Rennleitung und Polizei ist unbedingt Folge zu leisten; Queren der Strecke ist nur an den gesicherten Stellen möglich.

Pflichten & Ausrüstung

  • Helmpflicht für alle Teilnehmer:innen
  • Technisch einwandfreie Fahrräder: Rennrad, Gravel, Mountainbike, Trekkingrad
  • Zugelassen sind außerdem zulassungsfreie Pedelecs (Unterstützung bis 25 km/h, max. 250 Watt) und Tandems
  • Das übergebene Teamtrikot ist sichtbar zu tragen
  • Mindestalter: 10 Jahre am Veranstaltungstag; wer jünger als 14 Jahre ist, fährt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen

  • Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder anderen zerbrechlichen Materialien
  • Kopfhörer und In-Ear-Hörer
  • Personen- oder teamgebundene Begleitfahrzeuge innerhalb der Streckensperrung

Kinder-Runden

Die Kinder-Runden sind kein Wettkampf: Es gibt keine Zeitnahme und keine Platzierung. Die Teilnahme ist kostenlos, für jede gefahrene Runde fließt eine Spende an STAR CARE e.V.

Kindergarten-Runde
Stadtwerke Ditzingen Kindergarten-Runde · Start 14:05 Uhr · 75 Plätze · 5 € Spende je gefahrener Runde
Grundschulkinder
Stadtwerke Ditzingen Grundschulkinder-Runde · Start ca. 14:15 Uhr · 100 Plätze · 2 € Spende je gefahrener Runde
Kurs
Eigener, vom Hauptfeld getrennter Kinderkurs am Festgelände; Zeitfenster ca. 40 Minuten
Siegerehrung
14:30 Uhr am LILA Truck – alle Kinder werden gemeinsam geehrt
Anmeldung
Kostenlos über my.raceresult.com, Anmeldeschluss 30.09.2026
Voraussetzung
Einwilligung eines Erziehungsberechtigten und dessen Anwesenheit am Veranstaltungstag
Helmpflicht
gilt auch auf dem Kinderkurs

Die Einwilligung in Foto- und Filmaufnahmen erfolgt separat bei der Anmeldung. Kinder ohne Einwilligung erhalten am Eventtag einen farbigen Aufkleber auf der Startnummer, den unser Medienteam berücksichtigt.

Für alle verbindlich

Startnummernausgabe

Freitag, 2.10.
16:00–18:30 Uhr, Race Office in der Neuen Sporthalle Heimerdingen
Samstag, 3.10.
ab 7:30 Uhr, Race Office
Mitbringen
Personalausweis oder Reisepass; bei Verhinderung Abholung nur mit schriftlicher Vollmacht

Ein Versand der Startunterlagen vor der Veranstaltung ist nicht möglich. Die Weitergabe der Startnummer an andere Personen ist nicht gestattet.

Verhalten auf der Strecke

  • Den Anweisungen von Rennleitung, Streckenposten, Polizei und Helfer:innen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Rettungseinsätze haben immer Vorrang – Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht sofort freie Fahrbahn gewähren.
  • Wer anhalten muss, zeigt dies durch Heben des rechten Arms an und hält am rechten Fahrbahnrand.
  • Bei Sturz, Panne oder Beschwerden ist fremde Hilfe ausdrücklich erlaubt; es besteht Pflicht zur Hilfeleistung gegenüber verletzten Teilnehmer:innen.
  • Das medizinische Fachpersonal kann Teilnehmer:innen aus gesundheitlichen Gründen von der Weiterfahrt ausschließen.
  • Müll und leere Verpflegungsbeutel gehören in die Zonen am Start-Ziel-Bereich – wir sind als Green Event BW ausgezeichnet.

Live-Tracking: Familie und Freunde können LILA RACE und LILA TOUR über die komoot-Gruppen mitverfolgen. Beitritt und Hinweise unter komoot Live-Tracking. Die Nutzung des Smartphones während der Fahrt ist untersagt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

20. LILA LOGISTIK Charity Bike Cup 2026 · Fassung vom 13.07.2026

Die MA6LIA N3RA gGmbH mit Sitz in Weissach im Tal (HRB 331585, Amtsgericht Stuttgart) ist Veranstalterin des 20. LILA LOGISTIK Charity Bike Cup 2026. Sie ist im Besitz einer BDR-Veranstalter-Lizenz und verfügt über alle notwendigen Veranstalterversicherungen. Die Veranstaltung umfasst die Formate LILA RACE (Jedermann-Rennen), LILA TOUR[ISTIK] (Charity-Tour) sowie die Stadtwerke Ditzingen Kindergarten-Runde und die Stadtwerke Ditzingen Grundschulkinder-Runde.

Mit der Anmeldung erkennt jede:r Teilnehmer:in diese AGB sowie das Reglement unwiderruflich an und ist verpflichtet, sich mit deren Inhalt vertraut zu machen und ihn ausnahmslos zu befolgen.

1 · Voraussetzungen

(1.1) Teilnehmen kann, wer sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat, die Startgebühr bezahlt hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des LILA LOGISTIK Charity Bike Cup 2026 ist.

(1.2) Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

(1.3) Jede:r Teilnehmer:in bestätigt bei der Anmeldung, keine leistungsfördernden Medikamente zu sich genommen zu haben oder zu nehmen, die auf der Verbotsliste der NADA 2026 stehen.

(1.4) Personen, die in den letzten 5 Jahren vor dem Veranstaltungstermin einen Dopingverstoß begangen haben oder an einem solchen beteiligt waren – als aktive:r Sportler:in oder in anderer Funktion – sind beim LILA RACE nicht startberechtigt. Dies gilt auch bei einem noch anhängigen Dopingverfahren.

(1.5) Jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet, sich mit den bei der Startnummernausgabe ausgehändigten Unterlagen vertraut zu machen und sich unmittelbar von deren Richtigkeit zu überzeugen. Korrekturen können direkt vor Ort vorgenommen werden.

2 · Obliegenheiten

(2.1) Fitness und gesundheitliche Voraussetzungen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der:die Teilnehmer:in die Anstrengungen ohne gesundheitliche Gefährdung bewältigen kann. Die gesundheitliche Voraussetzung ist selbst zu prüfen, gegebenenfalls durch Arztkonsultation auf eigene Kosten und Veranlassung. Für eine einwandfreie, verkehrssichere Ausrüstung ist selbst zu sorgen.

(2.2) Helmpflicht. Es besteht während der gesamten Veranstaltung ausnahmslos Helmpflicht. Der Helm muss DIN 33954 und/oder DIN EN 1078 und/oder den gültigen TÜV/GS-, SNELL-, CPSC- oder ANSI-Vorschriften entsprechen; bei europäischen Helmen ist CE-Konformität Zulassungsbedingung. Teilnehmer:innen ohne Helm oder mit während der Fahrt abgenommenem Helm werden ausgeschlossen. Die Helmpflicht gilt auch für die Kinder-Runden.

(2.3) Bekleidung. Das übergebene Teamtrikot ist bei LILA RACE und LILA TOUR sichtbar zu tragen. Die Bekleidung darf kein Sicherheitsrisiko darstellen; Fahren mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet.

(2.4) Fahrrad und Zubehör. Zugelassen sind ausschließlich verkehrssichere, muskelbetriebene, zweirädrige Fahrräder mit Freilauf und mindestens zwei voneinander unabhängig funktionierenden Bremsen. Bei der LILA TOUR sind zusätzlich zulassungsfreie Pedelecs (bis 25 km/h, max. 250 Watt) und Tandems zugelassen; beim LILA RACE sind Pedelecs und E-Bikes jeglicher Art nicht zugelassen. Die vollständige Liste nicht zugelassener Materialien und Fahrradtypen findet sich im Reglement LILA RACE. Wer erst nach dem Start mit einem regelwidrigen Fahrrad angetroffen wird, wird aus dem Rennen genommen und disqualifiziert.

(2.5) Anweisungen und Zuwiderhandlungen. Den Hinweisen der Ausschreibung sowie den Anweisungen von Rennleitung, Personal und Hilfskräften vor, während und nach dem Rennen ist unbedingt Folge zu leisten. Rettungseinsätze haben immer Vorrang. Bei Zuwiderhandlungen, die den Ablauf stören oder die Sicherheit gefährden, ist die Veranstalterin zum jederzeitigen Ausschluss und/oder zur Disqualifikation berechtigt.

(2.6) Ausschreibung und Reglement. Alle ergänzenden Anweisungen in Ausschreibung, Reglement und Startunterlagen begründen eine unmittelbare Vertragspflicht.

(2.7) Unfallversicherung. Jede:r Teilnehmer:in muss über eine gültige Versicherung verfügen, welche die Folgen eines Unfalls während der Veranstaltung deckt.

(2.8) Haftpflichtversicherung. Jede:r Teilnehmer:in muss über eine eigene, gültige Privathaftpflichtversicherung verfügen.

3 · Abschluss des Vertrages

(3.1) Rechtsverbindliche Anmeldung. Die Anmeldung stellt das verbindliche Vertragsangebot an die MA6LIA N3RA gGmbH dar und ist ausschließlich über das vollständig ausgefüllte Online-Formular unter my.raceresult.com möglich. Andere Anmeldungen können nicht angenommen werden.

(3.2) Jede:r Teilnehmer:in ist für das ordnungsgemäße und vollständige Ausfüllen des Anmeldeformulars selbst verantwortlich. Kosten durch falsche Angaben gehen zu Lasten des:der Teilnehmer:in.

(3.3) Über das Anmeldeportal kann die Startliste abgerufen werden. Jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet, selbst zu prüfen, ob die Anmeldung erfolgreich registriert wurde.

(3.4) Doppel-Anmeldung. Jede:r Teilnehmer:in kann nur sich selbst und nur einmal anmelden (ausgenommen Anmeldungen über das Sammelformular „Gruppenanmeldung"). Bei doppelter Anmeldung entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder auf Rückerstattung.

(3.5) Mindestalter. Das Mindestalter beträgt für das LILA RACE 16 Jahre und für die LILA TOUR 10 Jahre, jeweils am Veranstaltungstag. Teilnehmer:innen der LILA TOUR unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten.

(3.6) Kinder-Runden. Es gelten die in der Ausschreibung veröffentlichten Alters- und Teilnahmebestimmungen. Grundvoraussetzung sind die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten und dessen Anwesenheit am Veranstaltungstag. Die Kinder-Runden sind keine Wettkämpfe; es erfolgt keine Zeitnahme und keine Platzierung.

(3.7) Anerkennung von AGB und Reglement. Der Vertrag kommt zustande, wenn AGB und Reglement bei der Online-Anmeldung ausdrücklich anerkannt wurden, das Startgeld eingegangen ist und die offizielle Anmeldebestätigung (Auflistung in der Startliste) vorliegt.

(3.8) Nachmeldung. Nachmeldungen sind vor Ort bis eine Stunde vor dem jeweiligen Start möglich, nach Verfügbarkeit von Startplätzen und eines passenden Trikots. Zahlung vor Ort in bar oder per EC-Karte.

(3.9) Es obliegt der Veranstalterin, die Anmeldung in Abhängigkeit von den Anmeldezahlen vorzeitig zu schließen.

4 · Zahlung

(4.1) Alle Teilnehmer:innen zahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder PayPal auf das angegebene Veranstaltungskonto.

(4.2) Wird die Zahlung mangels Deckung oder durch Widerruf rückgängig gemacht, ist die MA6LIA N3RA gGmbH berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den:die Teilnehmer:in mit den Kosten des Rücktritts zu belasten.

5 · Akkreditierung und Startnummernausgabe

(5.1) Die Startunterlagen werden ausschließlich gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgegeben.

(5.2) Bei Verhinderung können die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Ein Versand vor der Veranstaltung ist nicht möglich.

(5.3) Die Weitergabe der Startnummer an andere Personen ist nicht gestattet. Eine Übertragung des Startplatzes ist ausschließlich über das offizielle Ummeldeverfahren (Ziffer 6) möglich. Bei unbefugter Weitergabe erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung; die Veranstalterin behält sich ein Startverbot für Folgejahre vor.

6 · Rücktritt, Ummeldung und Änderungen

(6.1) Rücktritt.

a) Ein Rücktritt war gegen eine Stornogebühr von 10,– Euro bis zum 31.07.2026 möglich.

b) Abweichend davon gilt für Startplätze in ausgebuchten Teams (Team-Kontingent zum Zeitpunkt des Rücktritts vollständig belegt) eine erhöhte Stornopauschale von 25,– Euro. Sie beruht auf dem typischerweise entstehenden Mehraufwand: manuelle Umstellung des Teamstatus im Anmeldeportal und auf der Website, Kommunikation und Bewerbung des frei gewordenen Startplatzes sowie manuelle Anpassung der teamgebundenen Trikotbestellung. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist, bleibt gestattet. Als kostengünstigere Alternative steht die Ummeldung nach Ziffer 6.2 offen.

c) Seit dem 01.08.2026 wird kein Startgeld mehr erstattet, da die Teamtrikots ab diesem Zeitpunkt in Produktion sind. Die Ummeldung nach Ziffer 6.2 bleibt hiervon unberührt.

(6.2) Ummeldung und Startplatzübertragung. Eine Umschreibung des Startplatzes auf eine:n andere:n Fahrer:in ist bis zum 25.09.2026 möglich und kostet 10,– Euro Bearbeitungsgebühr. Die Meldegebühr wird dem:der ummeldenden Teilnehmer:in erstattet und dem:der Neuanmelder:in neu berechnet; die Verrechnung erfolgt zwischen den beteiligten Personen. Abwicklung über das Teilnehmer:innenmanagement von race result: stuttgart@raceresult.de

(6.3) Änderung der Trikotgröße. Eine Änderung war bis zum 31.07.2026 gegen eine Gebühr von 10,– Euro möglich und wird immer durch die Veranstalterin durchgeführt.

(6.4) Teamwechsel. Ein Wechsel in ein anderes Team ist nur bei verfügbaren Startplätzen und passender Trikotgröße möglich, Bearbeitungsgebühr 10,– Euro. Ein genereller Anspruch besteht nicht. Anfragen an teilnehmer@charity-bike-cup.de

(6.5) Formatwechsel (LILA RACE ↔ LILA TOUR). Bis zum 31.07.2026 war der Wechsel kostenfrei. Seit dem 1. August 2026 ist er nur nach Verfügbarkeit und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,– Euro möglich, sofern die Teilnahmevoraussetzungen (insbesondere Mindestalter) erfüllt sind. Anfragen an teilnehmer@charity-bike-cup.de

(6.6) Nicht-Erscheinen. Bei Nicht-Erscheinen wird das Startpaket auf Anfrage kostenfrei zugeschickt: teilnehmer@charity-bike-cup.de

7 · Ausfall der Veranstaltung und Nichtantreten

(7.1) Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung am Veranstaltungstag aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen, welche die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (z. B. Polizeianordnung, Unwetter mit Gefährdung der Teilnehmenden), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden wie Anreise- oder Hotelkosten.

(7.2) Bei Absage oder Verschiebung im Vorfeld aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, welche die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, wird das Startgeld zu 50 % erstattet oder auf Wunsch vollständig als Startguthaben auf die Folgeveranstaltung übertragen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.

(7.3) Bei Nichtantritt des:der Teilnehmer:in verfällt jeglicher Anspruch.

8 · Zeitnahme (LILA RACE)

(8.1) Die Zeitmessung erfolgt elektronisch per Transponder, den die Teilnehmer:innen mit den Startunterlagen erhalten. Es dürfen ausschließlich die von der Veranstalterin ausgegebenen Transponder verwendet werden.

(8.2) Der Transponder ist gemäß beiliegender Anleitung anzubringen. Wer ihn nicht ordnungsgemäß befestigt, kann nicht gewertet oder disqualifiziert werden.

(8.3) Für technisch bedingte Ausfälle oder Ungenauigkeiten, welche die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, wird keine Haftung übernommen.

(8.4) Die Ergebnisse werden nach Zieleinlauf online veröffentlicht. Einsprüche zu den Online-Ergebnissen sind bis zum 17.10.2026 per E-Mail an info@maglia-nera.de möglich. Einsprüche zur Siegerehrung werden nach deren Beginn nicht mehr zugelassen.

9 · Unterbrechung oder Aufgabe, fremde Hilfe

(9.1) Wer durch Panne, Defekt oder körperliche Beschwerden die Fahrt unterbrechen oder beenden muss, zeigt dies sofort durch Heben des rechten Arms an und hält am rechten Straßenrand.

(9.2) Bei Stürzen, Pannen oder körperlichen Beschwerden ist fremde Hilfe ausdrücklich erlaubt. Es besteht Pflicht zur Hilfeleistung gegenüber verletzten Teilnehmer:innen.

(9.3) Das medizinische Fachpersonal der Veranstalterin ist befugt, Teilnehmer:innen aus gesundheitlichen Gründen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer:innen ein, dass im Bedarfsfall notwendige medizinische Notfallmaßnahmen durchgeführt werden dürfen.

(9.4) Personen- oder teamgebundene Begleitfahrzeuge sind innerhalb der Streckensperrung ausnahmslos untersagt. Zugelassen sind nur Begleitfahrzeuge der Veranstalterin.

10 · Haftung

(10.1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Mit der Anmeldung wird ausdrücklich erklärt, dass die spezifischen Gefahren einer Jedermann-Radsportveranstaltung bekannt sind – insbesondere, dass das Fahren im Pulk ein erhöhtes Sturzrisiko darstellt. Wer im Fahren im Feld nicht geübt ist, sollte besondere Vorsicht walten lassen und mehr Abstand halten.

(10.2) Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Nebenpflichten haftet die Veranstalterin nicht.

(10.3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(10.4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen, Erfüllungsgehilfen sowie der eingesetzten Firmen und Helfer:innen.

(10.5) Die Veranstalterin haftet nicht für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen, die lediglich vermittelt und in der Leistungsbeschreibung als solche gekennzeichnet werden.

(10.6) Die Entgegennahme von Bekleidungs-, Wert- und Ausrüstungsgegenständen erfolgt unentgeltlich und stellt eine reine Serviceleistung dar. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen; diese sollten entsprechend versichert sein.

(10.7) Mit Empfang der Startnummer wird verbindlich erklärt, dass gegen die Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

(10.8) Kommt durch eine:n Teilnehmer:in ein Dritter zu Schaden oder werden sonstige Schäden verursacht, übernimmt der:die Teilnehmer:in gegenüber der Veranstalterin die alleinige Haftung.

11 · Datenschutz

(11.1) Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des LILA LOGISTIK Charity Bike Cup verarbeitet und gespeichert.

(11.2) Der:die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an den Zeitnahmedienstleister weitergegeben werden sowie dass Name, Jahrgang, Wohnort und Team in Starter- und Ergebnislisten im Internet, in der Presse und in Aushängen veröffentlicht werden dürfen. Dem Erscheinen in öffentlich abrufbaren Ergebnislisten kann jederzeit per E-Mail an info@maglia-nera.de widersprochen werden.

(11.3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Veranstalterin.

12 · Foto- und Filmaufnahmen

(12.1) Der:die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet und Social Media – auch zur Bewerbung der Veranstaltung und ihres Charity-Zwecks – ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht und verbreitet werden dürfen. Am Veranstaltungstag sind Drohnen der Veranstalterin im Einsatz; Aufnahmen werden unter anderem live auf die LED-Wand am Festgelände übertragen.

(12.2) Über den offiziellen Fotoservice können nach der Veranstaltung Fotos von Strecke und Zieleinlauf erworben werden. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht. Die Weitergabe der Startnummer an den Fotoservice erfolgt zum Zwecke der Angebotserstellung; der Veröffentlichung kann jederzeit unter Angabe von Veranstaltung und Startnummer beim Fotoservice widersprochen werden.

(12.3) Bei minderjährigen Teilnehmer:innen, insbesondere bei den Kinder-Runden, erfolgt die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten im Rahmen der Anmeldung. Kinder ohne erteilte Einwilligung werden am Veranstaltungstag durch einen farbigen Aufkleber auf der Startnummer gekennzeichnet.

13 · Sanktionen

(13.1) Die Rennleitung ist befugt, bei unsportlichem Verhalten und Regelverstößen Sanktionen auszusprechen: Verwarnung, Zeitstrafe, Disqualifikation, Ausschluss von der Veranstaltung, Startverbot für Folgejahre. Die Sanktionen dienen der reibungslosen und gefahrlosen Organisation und der Sicherheit aller Teilnehmer:innen.

(13.2) Einzelheiten regelt das Reglement. Bei dort nicht aufgeführten Regelverstößen liegt das Strafmaß im pflichtgemäßen Ermessen der Rennleitung. Sie entscheidet nach ihrer freien, aus den gesamten Umständen gewonnenen Überzeugung; ihre Entscheidungen sind endgültig.

14 · Schlussbestimmungen

(14.1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(14.2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(14.3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

Versionsverlauf
DatumÄnderung
13.07.2026Version 1 – vollständige Überarbeitung für die Jubiläumsausgabe 2026

Veranstalterin: MA6LIA N3RA gGmbH · Friedensstraße 4 · 71554 Weissach im Tal · HRB 331585, Amtsgericht Stuttgart
info@maglia-nera.de · 07191 7359380

Stand: 17.09.2026 – Änderungen vorbehalten