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REGLEMENT – LILA RACE
REGLEMENT – LILA TOUR
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
20. LILA LOGISTIK Charity Bike Cup 2026
Veranstaltungstag: Samstag, 3. Oktober 2026 Veranstaltungsort: Ditzingen-Heimerdingen | Start/Ziel: Weissacher Straße / L 1177, Sportgelände
Versionsverlauf
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 13.07.2026 | Version 1 – Vollständige Überarbeitung für die Jubiläumsausgabe 2026 |
EINLEITUNG
Die MA6LIA N3RA gGmbH mit Sitz in Weissach im Tal (HRB 331585, Amtsgericht Stuttgart) ist Veranstalterin des 20. LILA LOGISTIK Charity Bike Cup 2026 (nachfolgend „Veranstaltung“). Die MA6LIA N3RA gGmbH ist im Besitz einer BDR-Veranstalter-Lizenz und verfügt über alle notwendigen Veranstalterversicherungen.
Die Veranstaltung umfasst die Formate LILA RACE (Jedermann-Rennen), LILA TOUR[ISTIK] (Charity-Tour) sowie die Kinder-Runden (Laufrad-Runde und Kinder-Runde) für die jüngsten Teilnehmer:innen.
Mit der Anmeldung erkennt jede:r Teilnehmer:in diese AGB sowie das Reglement (abrufbar unter www.charity-bike-cup.de) unwiderruflich an. Jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt der AGB und des Reglements vertraut zu machen und diese ausnahmslos zu befolgen.
1. VORAUSSETZUNGEN
(1.1) Teilnehmen kann, wer sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat, die Startgebühr bezahlt hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer/Teilnehmer:innennummer des LILA LOGISTIK Charity Bike Cup 2026 ist.
(1.2) Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
(1.3) Jede:r Teilnehmer:in bestätigt bei der Anmeldung, dass er:sie keinerlei leistungsfördernde Medikamente zu sich genommen hat bzw. zu sich nimmt, die auf der Verbotsliste der NADA 2026 stehen.
(1.4) Personen, die in den letzten 5 Jahren vor dem Veranstaltungstermin einen Dopingverstoß begangen haben oder an einem solchen beteiligt waren, sei es als aktive:r Sportler:in oder in anderer Funktion, sind beim LILA RACE nicht startberechtigt. Dies gilt auch, wenn ein entsprechendes Dopingverfahren noch anhängig ist.
(1.5) Jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet, sich mit den bei der Startnummernausgabe ausgehändigten Unterlagen vertraut zu machen und sich unmittelbar von deren Richtigkeit zu überzeugen. Korrekturen der Daten können direkt vor Ort bei der Startnummernausgabe vorgenommen werden.
2. OBLIEGENHEITEN
(2.1) Fitness / gesundheitliche Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der:die Teilnehmer:in in der Lage ist, die Anstrengungen im Rahmen der Veranstaltung ohne gesundheitliche Gefährdung zu bewältigen. Jede:r Teilnehmer:in hat die eigene gesundheitliche Voraussetzung für die Teilnahme selbst zu prüfen, gegebenenfalls durch entsprechende Arztkonsultation auf eigene Kosten und Veranlassung. Jede:r Teilnehmer:in hat für eine einwandfreie, verkehrssichere Ausrüstung zu sorgen.
(2.2) Helmpflicht
Es besteht während der gesamten Veranstaltung ausnahmslos Helmpflicht! Der Helm muss den aktuell gültigen und anerkannten Sicherheitsbestimmungen DIN 33954 und/oder DIN EN 1078 und/oder den aktuell gültigen TÜV/GS-, SNEL-, CPSC- und/oder ANSI-Vorschriften entsprechen. CE-Konformität bei europäischen Helmen ist ebenfalls Zulassungsbedingung. Teilnehmer:innen ohne Helm oder mit während der Fahrt abgenommenem Helm werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Helmpflicht gilt auch für die Kinder-Runden.
(2.3) Bekleidung
Die Teilnehmer:innen müssen das ihnen übergebene Teamtrikot sichtbar während des Rennens (LILA RACE) und der Charity-Tour (LILA TOUR) tragen. Die Bekleidung darf kein Sicherheitsrisiko darstellen; es ist nicht gestattet, mit freiem Oberkörper zu fahren.
(2.4) Fahrrad und Zubehör
a) Zugelassen sind ausschließlich verkehrssichere, muskelbetriebene, zweirädrige Fahrräder mit Freilauf und mindestens zwei voneinander unabhängig funktionierenden Bremsen. Jede:r Teilnehmer:in ist für die Verkehrssicherheit des benutzten Fahrrads selbst verantwortlich; insbesondere ist die Funktion sämtlicher sicherheitsrelevanter Bauteile zu gewährleisten.
b) Bei der LILA TOUR sind zusätzlich zulassungsfreie Pedelecs mit einer elektrischen Unterstützung bis max. 25 km/h und einer Motorleistung von max. 250 Watt und Tandems zugelassen. Beim LILA RACE sind Pedelecs und E-Bikes jeglicher Art nicht zugelassen.
c) Beim LILA RACE sind folgende Materialien bzw. Fahrradtypen ausdrücklich nicht zugelassen:
- Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker sowie Lenkeraufsätze aller Art
- Liegeräder, Einräder und Dreiräder aller Art
- S-Pedelecs und Elektrobikes aller Art
- Bahnräder/Singlespeeds/Fixies (Ausnahme: mit zwei unabhängigen Bremsen und Freilaufnabe zugelassen)
- Fahrradanhänger aller Art, Packtaschen und andere Zuladungen
- Rucksäcke (Ausnahme: handelsübliche Trinkrucksäcke, sofern ausschließlich zum Getränketransport konzipiert und die Startnummer frei sichtbar bleibt)
- Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder anderen zerbrechlichen bzw. nicht leicht verformbaren Materialien
- Anbauteile, die ablenken können oder ein Sicherheitsrisiko darstellen
- Tonträger jeglicher Art oder Ohrbedeckungen, welche die akustische Wahrnehmung negativ beeinflussen können (z. B. Kopfhörer, In-Ear-Hörer, Ohropax)
d) Teilnehmer:innen, denen erst nach erfolgtem Start die Nutzung regelwidriger Fahrräder nachgewiesen wird, werden aus dem Rennen genommen und disqualifiziert.
(2.5) Anweisungen / Zuwiderhandlungen
Den in der Ausschreibung enthaltenen Hinweisen und Vorgaben sowie den Anweisungen der Rennleitung, des Personals und der Hilfskräfte vor, während und nach dem Rennen ist unbedingt Folge zu leisten. Rettungseinsätze haben im Rennverlauf immer Vorrang; jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet, Rettungskräften mit Blaulichteinsatz sofort eine freie Fahrbahn zu gewähren. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer:innen gefährden können, ist die Veranstalterin berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des:der betreffenden Teilnehmer:in von der Veranstaltung und/oder die Disqualifikation vorzunehmen.
(2.6) Ausschreibung / Reglement
Alle in der Ausschreibung und im Reglement (beides abrufbar unter www.charity-bike-cup.de) sowie in den Startunterlagen enthaltenen ergänzenden Anweisungen, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des:der Teilnehmer:in.
(2.7) Unfallversicherung
Jede:r Teilnehmer:in muss sicherstellen, im Besitz einer gültigen Versicherung zu sein, welche die Folgen eines eventuellen Unfalls während der Veranstaltung deckt.
(2.8) Haftpflichtversicherung
Jede:r Teilnehmer:in muss über eine eigene, gültige Privathaftpflichtversicherung verfügen, die mögliche Schäden deckt, die er:sie Dritten während der Veranstaltung zufügen könnte.
3. ABSCHLUSS DES VERTRAGES
(3.1) Rechtsverbindliche Anmeldung
Die Anmeldung, welche das verbindliche Vertragsangebot des:der Teilnehmer:in an die MA6LIA N3RA gGmbH darstellt, ist ausschließlich über das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular der Online-Anmeldung unter my.raceresult.com möglich. Andere Anmeldungen können nicht angenommen werden.
(3.2) Jede:r Teilnehmer:in ist für das ordnungsgemäße und vollständige Ausfüllen des Anmeldeformulars selbst verantwortlich. Kosten, die durch falsche Angaben entstehen, gehen zu Lasten des:der Teilnehmer:in.
(3.3) Über das Anmeldeportal unter my.raceresult.com kann die Startliste abgerufen werden. Jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet, selbst zu überprüfen, ob die Anmeldung erfolgreich registriert wurde.
(3.4) Doppel-Anmeldung
Jede:r Teilnehmer:in kann nur sich selbst und nur einmal anmelden. Anmeldungen für weitere Personen sind nicht möglich (ausgenommen Anmeldungen über das Sammelformular „Gruppenanmeldung“). Bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder auf Rückerstattung.
(3.5) Mindestalter
Das Mindestalter beträgt für das LILA RACE 16 Jahre und für die LILA TOUR 10 Jahre (jeweils am Veranstaltungstag). Teilnehmer:innen der LILA TOUR, die am Veranstaltungstag jünger als 14 Jahre sind, dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Minderjährige Teilnehmer:innen benötigen eine Einverständniserklärung ihres Erziehungsberechtigten.
(3.6) Kinder-Runden
Für die Teilnahme an den Kinder-Runden gelten die in der Ausschreibung veröffentlichten Alters- und Teilnahmebestimmungen. Grundvoraussetzung ist in jedem Fall die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten sowie dessen Anwesenheit am Veranstaltungstag. Die Kinder-Runden sind keine Wettkämpfe; es erfolgt keine Zeitnahme und keine Platzierung.
(3.7) Anerkennung von AGB / Reglement
Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der:die Teilnehmer:in oder der Erziehungsberechtigte durch ausdrückliches Anklicken bei der Online-Anmeldung die AGB und das Reglement anerkannt hat, das Startgeld bei der Veranstalterin eingegangen ist und die offizielle Anmeldebestätigung (Auflistung in der Startliste) vorliegt.
(3.8) Nachmeldung
Nachmeldungen sind vor Ort bis eine Stunde vor dem jeweiligen Start nach Verfügbarkeit von Startplätzen und eines passenden Trikots möglich. Die Zahlung vor Ort ist in bar oder per EC-Karte möglich.
(3.9) Es obliegt der Veranstalterin, die Anmeldung in Abhängigkeit von den Anmeldezahlen vorzeitig zu schließen.
4. ZAHLUNG
(4.1) Alle Teilnehmer:innen zahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder PayPal auf das angegebene Veranstaltungskonto.
(4.2) Wird die Zahlung mangels Deckung des Kontos oder durch Widerruf des:der Teilnehmer:in (auch nachträglich) rückgängig gemacht, ist die MA6LIA N3RA gGmbH berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den:die Teilnehmer:in mit den Kosten des Rücktritts zu belasten.
5. AKKREDITIERUNG / STARTNUMMERNAUSGABE
(5.1) Der:die Teilnehmer:in erhält die Startunterlagen bei der Startnummernausgabe ausschließlich gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.
(5.2) Ist der:die Teilnehmer:in verhindert, können die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Ein Versand der Startunterlagen vor der Veranstaltung ist nicht möglich.
(5.3) Die Weitergabe der Startnummer an andere Personen ist nicht gestattet. Eine Übertragung des Startplatzes ist ausschließlich über das offizielle Ummeldeverfahren (Ziffer 6) möglich. Bei unbefugter Weitergabe erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung; die Veranstalterin behält sich ein Startverbot für Folgejahre vor.
6. RÜCKTRITT DURCH DEN:DIE TEILNEHMER:IN / ÄNDERUNGEN
(6.1) Rücktritt
a) Ein Rücktritt von der Veranstaltung ist gegen eine Stornogebühr von 10,– Euro bis zum 31.07.2026 möglich.
b) Abweichend von lit. a gilt für Startplätze in ausgebuchten Teams (Team-Kontingent zum Zeitpunkt des Rücktritts vollständig belegt): Ein Rücktritt ist nur gegen eine erhöhte Stornopauschale in Höhe von 25 ,- Euro möglich. Die erhöhte Pauschale beruht auf dem bei ausgebuchten Teams typischerweise entstehenden Mehraufwand der Veranstalterin, insbesondere: manuelle Umstellung des Teamstatus im Anmeldeportal und auf der Veranstaltungs-Homepage (von „ausgebucht“ auf „Startplatz verfügbar“), Kommunikation und Bewerbung des frei gewordenen Startplatzes sowie manuelle Anpassung der teamgebundenen Trikotbestellung. Dem:der Teilnehmer:in bleibt der Nachweis gestattet, dass der Veranstalterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Als kostengünstigere Alternative steht jederzeit die Ummeldung des Startplatzes auf eine andere Person nach Ziffer 6.2 offen.
c) Ab dem 01.08.2026 wird kein Startgeld mehr erstattet, da die Teamtrikots ab diesem Zeitpunkt in Produktion sind. Die Ummeldung nach Ziffer 6.2 bleibt hiervon unberührt.
(6.2) Ummeldung / Startplatzübertragung
Eine Umschreibung des Startplatzes auf eine:n andere:n Fahrer:in ist bis zum 25.09.2026 möglich. Die Ummeldung kostet 10,– Euro Bearbeitungsgebühr. Die Meldegebühr wird dem:der ummeldenden Teilnehmer:in erstattet und dem:der Neuanmelder:in neu berechnet. Die interne Verrechnung muss zwischen den beteiligten Personen erfolgen. Die Abwicklung sämtlicher An-, Um- und Abmeldungen erfolgt über das Teilnehmer:innenmanagement unseres Anmeldepartners race result unter stuttgart@raceresult.de
(6.3) Änderung der Trikotgröße
Eine Änderung der bei der Anmeldung gewählten Trikotgröße ist nur bis zum 31.07.2026 möglich. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 10,– Euro erhoben.
(6.4) Teamwechsel
Ein Wechsel in ein anderes Team ist nur bei verfügbaren Startplätzen und passender Trikotgröße möglich. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 10,– Euro erhoben. Ein genereller Anspruch auf einen Teamwechsel besteht nicht.
(6.5) Formatwechsel (LILA RACE ↔ LILA TOUR)
Ein Wechsel zwischen LILA RACE und LILA TOUR ist bis zum 31.07.2026 kostenfrei über das Teilnehmer:innenmanagement von race result stuttgart@raceresult.de möglich, sofern die Teilnahmevoraussetzungen (insbesondere Mindestalter) erfüllt sind. Danach ist ein Wechsel nur nach Verfügbarkeit und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,– Euro möglich. Ein Wechsel am Veranstaltungstag ist ausgeschlossen.
(6.6) Nicht-Erscheinen
Bei Nicht-Erscheinen zum Event wird auf Anfrage das Startpaket kostenfrei zugeschickt. Anfragen bitte per E-Mail an: info@maglia-nera.de
7. AUSFALL DER VERANSTALTUNG / NICHTANTRETEN
(7.1) Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung am Veranstaltungstag aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen, welche die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (z. B. Polizeianordnung, Unwetter mit Gefährdung der Teilnehmenden), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und kein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden wie Anreise- oder Hotelkosten.
(7.2) Bei Absage oder Verschiebung der Veranstaltung im Vorfeld (vor dem Veranstaltungstag) aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung, welche die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, wird das Startgeld zu 50 % erstattet oder auf Wunsch des:der Teilnehmer:in vollständig als Startguthaben auf die Folgeveranstaltung übertragen. Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
(7.3) Bei Nichtantritt des:der Teilnehmer:in verfällt jeglicher Anspruch.
8. ZEITNAHME (LILA RACE)
(8.1) Die Zeitmessung beim LILA RACE erfolgt elektronisch per Zeitmess-Transponder, den die Teilnehmer:innen mit den Startunterlagen erhalten. Es können ausschließlich die von der Veranstalterin ausgegebenen Transponder verwendet werden.
(8.2) Der Transponder ist gemäß der beiliegenden Anleitung anzubringen. Teilnehmer:innen, die ihren Transponder nicht ordnungsgemäß befestigen, können nicht gewertet oder disqualifiziert werden.
(8.3) Für technisch bedingte Ausfälle und/oder Ungenauigkeiten, welche die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, wird keine Haftung übernommen.
(8.4) Die Ergebnisse werden nach Zieleinlauf online veröffentlicht. Einsprüche zu den Online-Ergebnissen können nur bis zum 17.10.2026 (zwei Wochen nach dem Veranstaltungstag) berücksichtigt werden und sind per E-Mail an info@maglia-nera.de zu richten. Einsprüche zur Siegerehrung werden nach deren Beginn nicht mehr zugelassen.
9. UNTERBRECHUNG ODER AUFGABE / FREMDE HILFE
(9.1) Ist ein:e Teilnehmer:in gezwungen, durch Panne, Defekt, körperliche Beschwerden etc. die Fahrt zu unterbrechen oder zu beenden, ist dies sofort durch Heben des rechten Arms anzuzeigen und am rechten Straßenrand anzuhalten.
(9.2) Bei Stürzen, Pannen oder körperlichen Beschwerden ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es besteht die Pflicht zur Hilfeleistung gegenüber verletzten Teilnehmer:innen.
(9.3) Das medizinische Fachpersonal der Veranstalterin ist im Rahmen seiner Einschätzung befugt, Teilnehmer:innen aus gesundheitlichen Gründen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer:innen ein, dass im Bedarfsfall notwendige medizinische Notfallmaßnahmen durchgeführt werden dürfen.
(9.4) Personen- oder teamgebundene Begleitfahrzeuge sind innerhalb der Streckensperrung ausnahmslos untersagt. Es sind nur Begleitfahrzeuge der Veranstalterin zugelassen.
10. HAFTUNG
(10.1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Der:die Teilnehmer:in erklärt mit der Anmeldung ausdrücklich, dass ihm:ihr die spezifischen Gefahren einer Jedermann-Radsportveranstaltung bekannt sind. Insbesondere ist bekannt, dass das Radfahren im Pulk/Feld ein erhöhtes Sturzrisiko darstellt. Teilnehmer:innen, die im Fahren im Feld nicht geübt sind, sollten besondere Vorsicht walten lassen und mehr Abstand zu anderen Teilnehmer:innen halten.
(10.2) Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der:die Teilnehmer:in vertrauen durfte (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet die Veranstalterin nicht.
(10.3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
(10.4) Soweit die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen, Erfüllungsgehilfen sowie der von ihr eingesetzten Firmen und Helfer:innen.
(10.5) Die Veranstalterin haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
(10.6) Die Entgegennahme von Bekleidungsstücken, Wertgegenständen und Ausrüstungsgegenständen erfolgt unentgeltlich und stellt eine reine Serviceleistung dar. Die MA6LIA N3RA gGmbH übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer:innen. Diese sollten entsprechend versichert sein.
(10.7) Mit Empfang der Startnummer erklärt der:die Teilnehmer:in verbindlich, dass gegen die Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
(10.8) Für den Fall, dass durch den:die Teilnehmer:in ein Dritter zu Schaden kommt oder sonstige Schäden verursacht werden, übernimmt der:die Teilnehmer:in gegenüber der Veranstalterin hierfür die alleinige Haftung.
11. DATENSCHUTZ
(11.1) Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des LILA LOGISTIK Charity Bike Cup verarbeitet und gespeichert.
(11.2) Der:die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass:
- die in der Meldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an den Zeitnahmedienstleister weitergegeben werden;
- Name, Jahrgang, Wohnort und Team in den Starter- und Ergebnislisten im Internet, in der Presse und in Aushängen publiziert werden dürfen. Dem Erscheinen in öffentlich abrufbaren Ergebnislisten kann jederzeit per E-Mail an info@maglia-nera.de widersprochen werden.
(11.3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Veranstalterin, abrufbar unter www.charity-bike-cup.de.
12. FOTO- UND FILMAUFNAHMEN
(12.1) Der:die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet und Social Media – auch zum Zwecke der Bewerbung der Veranstaltung und ihres Charity-Zwecks – ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht und verbreitet werden dürfen.
(12.2) Sofern ein offizieller Fotoservice beauftragt wird, hat der:die Teilnehmer:in die Möglichkeit, nach der Veranstaltung Fotos von der Strecke und dem Zieleinlauf über die Webseite des Anbieters zu erwerben. Eine Verpflichtung zum Kauf besteht nicht. Die Weitergabe der hierfür erforderlichen Daten (Startnummer) an den Fotoservice erfolgt zum Zwecke der Angebotserstellung. Der:die Teilnehmer:in kann der Veröffentlichung seiner:ihrer Fotos jederzeit unter Angabe der Veranstaltung und der Startnummer beim Fotoservice widersprechen.
(12.3) Bei minderjährigen Teilnehmer:innen (insbesondere bei den Kinder-Runden) erfolgt die Einwilligung in Foto- und Filmaufnahmen durch die Erziehungsberechtigten im Rahmen der Anmeldung.
13. SANKTIONEN
(13.1) Die Rennleitung ist befugt, bei unsportlichem Verhalten und Regelverstößen Sanktionen (Verwarnung, Zeitstrafe, Disqualifikation, Ausschluss von der Veranstaltung, Startverbot für Folgejahre) auszusprechen. Die Sanktionen dienen der Gewährleistung der reibungslosen und gefahrlosen Organisation und der Sicherheit aller Teilnehmer:innen.
(13.2) Einzelheiten regelt das Reglement. Bei Regelverstößen, die dort nicht aufgeführt sind, liegt das Strafmaß im pflichtgemäßen Ermessen der Rennleitung. Die Rennleitung entscheidet nach ihrer freien, aus den gesamten Umständen gewonnenen Überzeugung; ihre Entscheidungen sind endgültig.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(14.1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(14.2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(14.3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Veranstalterin: MA6LIA N3RA gGmbH Friedensstraße 4 71554 Weissach im Tal HRB 331585, Amtsgericht Stuttgart info@maglia-nera.de | www.charity-bike-cup.de
Stand: 13.07.2026 – Änderungen vorbehalten






















